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DRK Krankentransport


Allgemeines

Der Krankentransport dient in erster Linie dem Transport von Nicht-Notfallpatienten und wird von Krankentransportwagen (KTW) durchgeführt. Auch die Erstversorgung von Notfallpatienten bis zum Eintreffen eines RTW kann durch eine KTW-Besatzung übernommen werden. In einem Großschadensfall wird der KTW als Transportmöglichkeit für Leichtverletzte hinzugezogen.

Im Gegensatz zur Notfallrettung ist bei Krankentransporten grundsätzlich keine Dringlichkeit der Einsätze gegeben.

 

Für wen ist ein Krankentransport vorgesehen ?

  • Patienten, die aufgrund ihrer Krankheit im Liegen zu befördern sind
  • Patienten, die während des Transportes einer fachlichen Betreuung bedürfen (ausgebildetes Rettungsdienstpersonal)
  • Patienten, die aufgrund ihrer Krankheit / ihres Gebrechens der Ausstattung des Krankenwagens bedürfen (z. B. Tragestuhl)
  • Patienten, die an einer ansteckenden Krankheit erkrankt sind, bzw. wenn der Verdacht einer solchen besteht

Für einen Krankentransport muss von einem Arzt (in der Regel der Hausarzt) eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" (auch "Transportschein" genannt) ausgestellt werden und zu Fahrtbeginn vorliegen. Ohne die Verordnung ist keine Abrechnung über die Krankenkasse möglich und der Transport muss privat bezahlt werden.

Die Rufnummer für den Krankentransport lautet: 0781/19222

 

Personal

Krankentransportwagen sind stets mit zwei qualifizierten Einsatzkräften besetzt - einem Rettungssanitäter und einem Rettungshelfer. Dabei liegt die Verantwortung für Krankentransport und Fahrzeug beim Rettungssanitäter. Rettungshelfer sind zumeist Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) bzw. des Bundesfreiwilligendienstes (BFD).

 

Einsatzfahrzeuge

In unserem Kreisverband sind derzeit drei Krankentransportfahrzeuge stationiert.